Kinderrechte
„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung“. Außerdem haben Kinder das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und sich frei zu äußern. Ihre Meinung sollte angemessen berücksichtigt werden.
Die Rechte der Kinder sind ein wichtiges Thema, das alle – Kinder, Eltern, Lehrer, Politiker, Erzieher, Wissenschaftler – angeht. Die Kinderrechte wurden am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen für gültig erklärt. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 26. Januar 1990 unterzeichnet und am 5. April 1992 ratifiziert.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt mit ihren Standards und Zielen einen guten Rahmen für unser Handeln dar, denn eine Kinder- und Jugendpolitik, die diesem anspruchsvollen Ansatz entspricht, rückt junge Menschen in den Mittelpunkt unserer Aufmerksamkeit.
Der Deutsche Kinderschutzbund ist „Die Lobby für Kinder und Jugendliche“:
Wir machen uns für die Rechte und den Schutz aller Kinder stark und mischen uns zu ihren Gunsten ein – in der Bundes- und Landesgesetzgebung, bei Planungen und Beschlüssen in unseren Städten und Gemeinden. Wir versuchen stets, neue Ziele zu formulieren und Lösungen zu entwickeln – nur so kommen wir einen großen Schritt weiter auf dem Weg zu einer kinder- und familienfreundlichen Gesellschaft, die durch Offenheit, Toleranz, ein friedliches Miteinander, Gerechtigkeit, Verständnis und Solidarität gekennzeichnet ist. Denn jedes Kind hat ein Anrecht auf eine gute Gegenwart und Zukunft.
Kinderrechte ins Grundgesetz – unsere Forderungen:
Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Diesen Artikeln stimmen wir in allen Punkten zu und setzen uns für die Erreichung dieser ein. Warum? Weil alle Kinder dieser Welt die gleichen Rechte haben. Das Recht des Kindes muss stets im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen.
Wir sind der Meinung, dass zum Thema Kinderrechte schon viel passiert. Zahlreiche Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen haben erkannt, wie wichtig es ist, sich für die Rechte von Kindern einzusetzen. Dennoch sind wir, was die Umsetzung der Kinderrechte anbelangt, nicht zufrieden. Nach wie vor fordert der DKSB zusammen mit dem „Aktionsbündnis Kinderrechte“ von den politisch Verantwortlichen die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz. Damit würden Kinder endlich als das respektiert, was sie sind: Vollwertige Persönlichkeiten, deren freie Entfaltung verfassungsmäßig geschützt ist. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Kinder in allen Lebensbereichen, die sie mittelbar sowie unmittelbar betreffen, Gehör finden. Kinder sollen in ihren Familien, Institutionen, Kommunen und Ländern gehört und mit einbezogen werden.
Erfahren Sie mehr: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de